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   BGH, 25.09.1953 - I ZR 73/52   

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https://dejure.org/1953,1611
BGH, 25.09.1953 - I ZR 73/52 (https://dejure.org/1953,1611)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1953 - I ZR 73/52 (https://dejure.org/1953,1611)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1953 - I ZR 73/52 (https://dejure.org/1953,1611)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1954, 107
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.12.1952 - I ZR 104/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.09.1953 - I ZR 73/52
    Denn die Neuheit einer Kombinationserfindung wird, wie der erkennende Senat schon in dem das DRP 702 176 betreffenden Nichtigkeitsverfahren in seinem Urteil vom 2. Dezember 1952 - I ZR 104/51 - ausgesprochen hat, nicht dadurch in Frage gestellt, dass ihre einzelnen Elemente bereits bekannt waren.

    Bei der Prüfung der Neuheit einer Maßnahme ist die sogenannte Mosaikarbeit, die bei der Prüfung der Erfindungshöhe anzuwenden ist, unzulässig (BGH v. 2. Dezember 1952 - I ZR 104/51 = GRUR 1953, 120 [121]; Krauße-Katluhn-Lindenmaier Anm. 14 zu § 2 PatG).

    Die USA-Patentschrift 660 878 zeigt, wie der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 2 Dezember 1952 - I ZR 104/51 ausgeführt hat, mehrere nebeneinander liegende Leitungen, die zwischen mit seitlichen Rillen versehenen Isolatoren eingeklemmt sind.

  • BGH, 25.09.1953 - I ZR 104/52

    Besitz der Erde

    Auszug aus BGH, 25.09.1953 - I ZR 73/52
    Darauf, ob und inwieweit die in dem Urteil des erkennenden Senats vom 2. Dezember 1952 - I ZR 104/52 - behandelte Registerschelle nach dem jüngeren DRP 702 176 gegenüber dem Streitpatent als fortschrittlich zu bezeichnen ist, kann es im gegenwärtigen Verfahren entgegen der Meinung der Klägerin nicht ankommen.

    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang behauptet, das Patent 702 176 sei durch den vorbekannten Stand der Technik völlig vorweggenommen, so daß die dort beschriebene Anordnung dem Streitpatent als Stand der Technik entgegenzuhalten sei, ist darauf zu verweisen, daß diese Behauptung nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 2. Dezember 1952 in der Sache I ZR 104/52 nicht zutrifft.

  • RG, 29.04.1938 - I 105/37

    1. In welchem Umfang bewirkt ein Urteil Rechtskraft, durch das die Unteransprüche

    Auszug aus BGH, 25.09.1953 - I ZR 73/52
    Es darf sich bei ihr zwar nicht um eine "platte Selbstverständlichkeit" (RGZ 158, 385 = Bl 1939, 62 = MuW 1938, 276 = GRUR 1938, 832) handeln, aber es genügt, wenn sie sich als eine zweckmäßige Maßnahme ausweist.
  • BFH, 16.01.1951 - I 26/50 U

    Berechnung der Gewerbesteuer bei Dauerschulden - Erlass der

    Auszug aus BGH, 25.09.1953 - I ZR 73/52
    In dem dieses Patent betreffenden Nichtigkeitsverfahren - Ni I 26/50 - sei als dessen patentwürdiger Fortschritt gegenüber dem Streitpatent die Lehre bezeichnet worden, die Klemmstücke einzeln in ihrer Lage festzuhalten.
  • BGH, 16.02.1954 - I ZR 49/53

    Rechtsmittel

    Es kann auf sich beruhen, ob sich nach dem Fortfall der Präklusivfrist des § 37 Abs. 3 PatGüberhaupt noch ein Sachverhalt denken läßt, der ein Bedürfnis nach Anerkennung des Tatbestandes der "Patenterschleichung" als besonderen Nichtigkeitsgrund es rechtfertigen könnte (vgl. für den Fall des bewußten Verschweigens des Standes der Technik die Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. September 1933 - I ZR 73/52 -).

    Eine selbständige erfinderische Leistung gegenüber dem Hauptanspruch erfordern Unteransprüche nicht (BGH vom 25. September 1953 - I ZR 73/52 -).

  • BGH, 24.05.1955 - I ZR 25/53

    Klageerweiterung im Patentnichtigkeitsstreit

    Die Neuheit der Lehre des Streitpatents wird hierdurch aber nicht in Frage gestellt, da nach ständiger Rechtsprechung eine neuheitsschädliche Vorwegnahme nur dann gegeben ist, wenn sämtliche erfindungswesentlichen Merkmale einer Kombinationserfindung in ein und derselben Vorveröffentlichung beschrieben worden oder Gegenstand ein und derselben inländischen offenkundigen Vorbenutzung gewesen sind (BGH GRUR 1954, 107 [109] mit Nachw).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 2 U 130/06

    Farbrad

    Vor diesem Hintergrund besteht unter Geltung des Patentgesetzes von 1981 nach zutreffender Auffassung ein Bedürfnis für die Anerkennung des Tatbestands der Patenterschleichung allenfalls noch in einem ganz eingeschränkten Umfange (Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 70; offen gelassen von BGH, GRUR 1954, 107, 111; GRUR 1954, 317, 319; GRUR 1958, 75, 77 - Tonfilmwand).
  • BGH, 05.11.1964 - Ia ZR 152/63

    Rechtsmittel

    In einer " bevorzugten " Ausführungsform, die der Nichtigkeitssenat mit Rücksicht auf das Alter des Streitpatents entgegen der neueren Übung (vgl. BGH GRUR 1954, 107) nicht in einen Unteranspruch verwiesen, sondern im (einzigen) Hauptanspruch stehen gelassen hat, ist eine bestimmte Zuordnung der beiden Polymerisationsregler zu den beiden Bestandteilen der Ausgangsmischung sowie eine bestimmte Handhabung vorgesehen; es sollen danach.
  • BGH, 27.06.1961 - I ZR 113/59

    Rechtsmittel

    Aus der beantragten Fassung waren allerdings die Worte "z.B. durch Auftrag auf eine der Walzen des Farbwerks" zu streichen, weil dieser Beispielsfall bereits von dem Merkmal der Zuführung des Feuchtwassers auf das Farbwerk umfaßt wird und somit keine eigene kennzeichnende Bedeutung des Erfindungsgegenstandes hat (vgl. BGH GRUR 1954, 107).
  • BGH, 28.04.1959 - I ZR 163/57

    Rechtsmittel

    Dabei war zugleich entsprechend den im Urteil des Senats vom 25. September 1953 (GRUR 1954, 107) dargelegten Grundsätzen die im bisherigen Anspruch 1 vorgeschlagene vorzugsweise Ausbildung der Durchbrechungen des Gegengewichts als Bohrungen hier zu streichen und in einen besonderen neuen Unteranspruch 2 zu verweisen.
  • BGH, 07.05.1954 - I ZR 168/52

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits mehrfach unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts betont hat (GRUR 1954, 107 [109]), würde nur die Vorwegnahme der gesamten Kombination neuheitsschädlich sein, wobei dieselbe Entgegenhaltung sämtliche erfindungswesentlichen Merkmale des Streitpatents enthalten muß.
  • BGH, 27.02.1957 - I ZR 56/54

    Rechtsmittel

    Eine neuheitsschädliche Vorwegnahme ist aber nach ständiger Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn sämtliche erfindungswesentlichen Merkmale einer Kombinationserfindung in ein und derselben Vorveröffentlichung beschrieben oder Gegenstand ein und derselben inländischen offenkundigen Vorbenutzung gewesen sind (BGH GRUR 1954, 107 [109] mit Nachweisen).
  • BGH, 26.09.1963 - Ia ZR 194/63

    Rechtsmittel

    Eine neuheitsschädliche Vorwegnahme wäre aber dann gegeben, wenn ein und dieselbe Entgegenhaltung sämtliche erfindungswesentlichen Merkmale der Kombination enthalten würde (RG GRUR 1942, 204, 206; BGH GRUR 1954, 107, 109 - Mehrfachschelle).
  • BGH, 10.03.1959 - I ZR 178/57

    Rechtsmittel

    1 der Patentschrift entspricht, könnten die in der Entscheidung des erkennenden Senats GRUR 1954, 107 = BlPMZ 1954, 25 geäußerten Bedenken bestehen.
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